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Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr |
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Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten ab dem 29.07.09 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.
Einen Flyer mit ausführlichen Informationen erhalten Sie bei unseren Zugbegleitern und in der Betriebsleitung der cantus. Außerdem können Sie sich eine druckbare Version hier herunterladen.
Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten Sie unter www.fahrgastrechte.info.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von den gesetzlich verbrieften Fahrgastrechten gilt im gesamten nordhessischen Verkehrsverbund in allen Fahrzeugen die 5-Minuten-Garantie des Verbundes, bei der der gesamte Fahrpreis oder anteilige Fahrpreis für Zeitkarten bei einer Verspätung ab 5 Minuten erstattet wird. Kunden, die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Regelung in Anspruch nehmen, sind allerdings von der NVV 5-Minuten-Garantie ausgeschlossen. Damit wird einer doppelten Erstattung vorgebeugt. Weitere Informationen unter www.nvv.de. |