Fahrgastrechte & Garantien

Bei der Komplexität des Bahnverkehres sind Verspätungen und Zugausfälle leider nicht immer vermeidbar. Sollte Ihre Fahrt mit uns mal nicht planmäßig laufen, können Erstattungsansprüche aufgrund von Fahrgastrechten oder Kundengarantien bestehen.

Für Fahrausweiserstattungen, Umtausch oder Entschädigung von Verbundtarifen und Ländertarifen gelten die gemeinsamen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen sowie Tarifbestimmungen der hier genannten Tarifverbünde und Ländertarife.

Für Fahrausweiserstattungen, Umtausch oder Entschädigung von Fahrausweisen des Deutschlandtarifs (D-TARIF) gelten deren Allgemeine und Besondere Beförderungsbedingungen sowie Tarifbestimmungen. Diese finden Sie hier

Die Ansprüche der Fahrgäste bei Zugverspätungen, Zugausfällen und Versäumnis von Anschlusszügen sind in den einheitlichen Fahrgastrechten des Eisenbahnverkehrs geregelt.

In Abhängigkeit des genutzten Tarifs gelten bei cantus die Kundengarantien der Verkehrsverbünde. Eine Erstattung und/oder Entschädigung kann über die Kundengarantien der Verkehrsverbünde oder die einheitlichen gesetzlichen Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs erfolgen. Die gleichzeitige Erstattung und Entschädigung über die Kundengarantien und die Geltendmachung über die einheitlichen Fahrgastrechte des Eisenbahnverkehrs ist ausgeschlossen.

Die richtigen Ansprechpartner

Für Fahrausweiserstattung, Umtausch und Entschädigung wenden Sie sich bitte direkt an unser Kundenbüro unter www.cantus-bahn.de/kontakt/ .

Die NVV-Kundengarantie greift, wenn Sie ein Ticket für den NVV-Tarif besitzen.
Den Antrag für Erstattungen aufgrund der Kundengarantie des NVV richten Sie bitte direkt an den Service des NVV.

Ansprechpartner und weitere Informationen zur Kundengarantie finden Sie hier:

Zur NVV-Garantie: Hier finden Sie weitere Informationen: www.nvv.de/service-kontakt/5-minuten-garantie
Zum NVV-Service-Telefon: https://www.nvv.de/kontakt/servicetelefon

Die gesetzlichen Fahrgastrechte sind in der Verordnung VO (EU) 2021/782 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Verbindung mit dem Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) an die Verordnung (EU) 2021/782 und der Neufassung der EVO geregelt. Diese gelten im gesamten Eisenbahnverkehr in Deutschland für alle Züge, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Darüber hinaus gelten die Rechte auch für Reiseketten mit Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden. Für Fernverkehrstickets kommen ausschließlich Ansprüche aus den gesetzlichen Fahrgastrechten in Frage.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte. Unter www.fahrgastrechte.info erhalten Sie weitere Informationen zu den Fahrgastrechten, ebenso steht dort das Antragsformular zum Download bereit.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Fahrgastrechten haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Sonstige Beschwerden, Schlichtungsstelle, Eisenbahn-Bundesamt

Mit sonstigen Beschwerden, die im Zusammenhang mit einem Beförderungsvertrag mit der cantus stehen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Kundenbüro unter www.cantus-bahn.de/kontakt/. Sollten Sie mit den Entscheidungen der cantus zu Ihren Einwänden nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Diese Verbraucherschlichtungsstelle wird jedoch erst dann tätig, wenn vorab nachweislich keine Klärung zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden erzielt werden konnte.

Kontaktdaten:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Tel.: +49 (0)30 644 99 33-0
E-Mail: kontakt[at]soep-online.de
Internet: www.soep-online.de
Telefon 030 / 644 99 33-0

Die Nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte ist ab 01.09.2019 das Eisenbahn-Bundesamt.
Das Eisenbahn-Bundesamt als Durchsetzungsstelle Fahrgastrechte nimmt jedoch selbst keinerlei Entschädigungs-/Erstattungszahlungen an die Reisenden vor, sondern überwacht, ob die durch die Fahrgastrechteverordnung Verpflichteten, also etwa die Eisenbahnunternehmen, den Vorgaben aus der jeweils gültigen Fahrgastrechteverordnung nachkommen.

Kontaktdaten:
Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn
Telefon:+49 (0)228 30795-400
Website: www.eba.bund.de