Reisen mit dem Rad

Fahrrad und cantus – das passt zusammen! An jedem Einstieg befinden sich gekennzeichnete Mehrzweckbereiche. In diesem Areal können Sie als Fahrgast Ihr Rad transportieren. Es ist vorteilhaft, sich vor Fahrtantritt telefonisch bei uns anzumelden.
Generell gilt: Pro Mehrzweckbereich können bis zu sechs Räder deponiert werden. Die Klappsitze müssen von dort sitzenden Fahrgästen freigegeben werden. Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen haben allerdings Vorrecht und einen Anspruch auf direkte Beförderung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass Sie Ihr Fahrrad gegebenenfalls nicht mitnehmen können, wenn der vorgesehene Raum durch Rollstühle oder Kinderwagen belegt ist.
Wenn im Mehrzweckbereich genügend Platz ist, bringen Sie Ihr Fahrrad bitte entsprechend den angebrachten Hinweisen unter und sichern Sie es mit den dafür vorgesehenen Gurten.
Sorgen Sie außerdem dafür, dass andere Fahrgäste weder behindert, beschmutzt noch verletzt werden. So kann ein rücksichtsvolles Miteinander gut funktionieren.

Gruppenreisen

Ganz gleich, ob ein Betriebsausflug, eine Klassenfahrt oder der Junggesellenabschied: In Gruppen zu reisen, macht mehrfach Freude. Damit Ihre Fahrt rundum perfekt wird, ist es sinnvoll, sich vorher anzumelden.
Generell empfehlen wir großen Gruppen, die Züge in den Hauptverkehrszeiten morgens zwischen 6 und 9 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr möglichst zu meiden. Wer will sich schon durch den Berufsverkehr drängeln?
Übrigens: Benutzen Sie beim Einsteigen bitte alle Türen – dann geht es umso schneller weiter zum Ziel.

  • Gelten Mitarbeiter-Fahrkarten der DB in cantus-Zügen?

    Nein, in den Zügen der cantus gelten keinerlei Vergünstigungen oder Freifahrten für Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG oder deren Angehörige. Das Gleiche gilt für Angestellte anderer Eisenbahnunternehmen. Für Fahrten mit der cantus sind Fahrkarten nach dem jeweils gültigen Tarif zu lösen.

  • Mitnahme von Kindern und Familienkinderregelung

    Die Mitnahmeregelung von Kindern ist in den angewandten Tarifen in unserem Verkehrsgebiet unterschiedlich geregelt.

    Für den NVV-Verbund gilt:
    Kinder unter sieben Jahren, die noch nicht zur Schule gehen, können kostenlos mit Bussen und Bahnen im NVV-Gebiet fahren, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die ein gültiges Ticket besitzt. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und siebzehn Jahren können einen U18 Fahrschein zur Beförderung nutzen.

    Für den RMV- und VSN Verbund gilt:
    Kinder bis einschließlich fünf Jahren werden unentgeltlich befördert. Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahren können für den Kindertarif reisen.

    Für den Deutschlandtarif und Niedersachsentarif gilt:
    Kinder bis einschließlich fünf Jahren werden unentgeltlich befördert. Alleinreisende Kinder im Alter von sechs bis einschließlich 14 Jahren können für den halben Normalpreis reisen. In Begleitung eines Erwachsenen mit gültiger Fahrkarte dürfen bis zu 3 Kinder zwischen 6 - 14 Jahren kostenfrei mitfahren. Die Kinder müssen nicht auf der Fahrkarte angegeben werden. Diese Regelung gilt auch für Zeitkarten und Sonderangebote, z.B. für das Quer-Durchs-Land-Ticket, HopperTicket oder Niedersachsenticket.

  • Mitnahme von Kindern beim Niedersachsen-Ticket

    Bei jedem Niedersachsen-Ticket fahren Kinder unter 6 Jahren und bis zu drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren kostenfrei mit. Bei der Kindermitnahme ist es unerheblich, ob es sich um eigene oder fremde Kinder handelt.

  • Was muss ich tun, wenn ich eine Fahrpreisnacherhebung erhalten habe, weil ich bei einer Kontrolle keine gültige Fahrkarte vorzeigen konnte?

    Die Aufforderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (EBE) erhalten Sie aufgrund der gültigen Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes. Wir bitten Sie, den vermerkten Betrag innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von sieben Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Wenn Sie vor Ablauf dieser Frist direkt bei der cantus nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle Inhaber einer gültigen, personenbezogenen Zeitfahrkarte waren, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro erhoben.
    Sollten Sie berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausstellung des EBEs haben, richten Sie ihren schriftlichen Widerspruch bitte an unseren Kundenservice. 
    Dabei sollten Sie unbedingt die EBE-Nummer und alle erforderlichen Daten angeben, die zur raschen Klärung des Sachverhaltes beitragen können: Ereignisdatum, Uhrzeit, Zugnummer oder Zug von A nach B, Name oder Nummer des Zugpersonals, Zeugen etc.
    Wir prüfen Ihr Anliegen und Sie erhalten zeitnah eine Antwort.

  • Ich habe meine Zeitfahrkarte vergessen und wurde bei der Fahrausweiskontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen. Kann ich meine Zeitfahrkarte nachträglich vorzeigen?

    Sollten Sie bei einer Fahrkartenkontrolle Ihre gültige persönliche Zeitfahrkarte vergessen haben, oder aus anderen Gründen nicht vorzeigen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE). Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00€, wenn Sie innerhalb von sieben Tagen nachweisen, zum Kontrollzeitpunkt Inhaber einer gültigen und persönlichen Zeitkarte gewesen zu sein. Diese Regelung gilt nicht für übertragbare Fahrausweise. Die Vorlage erfolgt ausschließlich im Original oder als beglaubigte Kopie per Post bei der cantus Verkehrsgesellschaft mbH. Die Anschrift finden Sie auf dem Ihnen ausgehändigten Beleg. Einzelfahrkarten, Tageskarten und alle übertragbaren Zeitfahrkarten können nicht nachträglich vorgezeigt werden.

  • Wie weit darf ich mit meinem gültigen Semesterticket fahren?

    Es gelten je nach Verkehrsverbund und Tarifgemeinschaft unterschiedliche Regelungen.
    Auch die Gestaltung der sogenannten Semestertickets ist sehr verschieden. Je nach Hochschule oder Universität ist teilweise zusätzlich ein Lichtbildausweis zur Legitimation und Nutzung des Tickets notwendig.
    Genaue Informationen zu Ihrem Semesterticket erteilt Ihnen Ihre Hochschule/Universität oder sprechen Sie unser Zugbegleitpersonal vor Fahrtantritt an.

  • Kann ich auch nach Fahrtantritt im RMV eine Fahrkarte erwerben?

    Im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist der Verkauf von Fahrkarten in der Regel nur im Vorverkauf, d.h. über Reisezentren, Verkaufsstellen, an stationären Automaten oder im Internet möglich.
    Auch per Smartphone können Sie Ihr Ticket vor Fahrtbeginn (Handy-Ticket, Touch&Travel) erwerben.
    Der Verkauf von Fahrkarten durch das Personal im Zug ist nur im Ausnahmefall gestattet, hierzu zählen beispielsweise Automatenstörungen. Sprechen Sie in einem solchen Fall das Zugpersonal unbedingt vor Beginn der Fahrt an und schildern kurz die Umstände. Werden Sie während einer Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen, und haben vor Fahrtantritt nicht auf Ihr Anliegen aufmerksam gemacht, erhalten Sie vom Zugpersonal die Aufforderung für ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE).

  • Kann ich für Fahrten mit der cantus die Bahncard nutzen?

    Im Regionalverkehr der verschiedenen Tarifverbünde ist die Anerkennung der Bahncard beim Kauf von Verbundfahrkarten Fahrkarten unterschiedlich geregelt.

    Im Deutschlandtarif und Niedersachsentarif wird die Bahncard 25 und Bahncard 50 bei Einzelfahrkarten und Hin- und Rückfahrkarten in unserem Verkehrsgebiet anerkannt.

    Im RMV Tarif wird die Bahncard 25 und die Bahncard 50 mit jeweils 25% Rabatt beim Kauf von Einzelfahrkarten (ab Preisstufe 5) anerkannt.

    Eine Verbundfahrkarte benötigen Sie immer dann, wenn Ihre Fahrt ausschließlich innerhalb des Verbundraumes stattfindet.

    In den anderen Verbünden und Tarifgemeinschaften unseres Netzes werden die genannten Bahncards aktuell nicht anerkannt.

    Die Bahncard 100 („Netzkarte“) hingegen gilt in allen Tarifen und Verbünden in unserem Netz.

  • Kann ich mein Fahrrad mitnehmen?

    Ja, wir haben in jedem Eingangsbereich Kapazitäten für bis zu sechs Fahrräder in unseren Zügen vorgesehen. Die Mehrzweckbereiche werden auch von Fahrgästen mit Rollstuhl oder Kinderwagen genutzt. Diese haben Vorrecht vor Fahrrädern.
    Ist die Kapazitätsgrenze erreicht, kann die Mitnahme von Fahrrädern ausgeschlossen werden.

  • Muss ich für mein Fahrrad ein zusätzliches Ticket kaufen?

    Teilweise: Innerhalb von Hessen (Verkehrsverbünde RMV und NVV) sowie in Thüringen ist die Mitnahme des Fahrrads kostenfrei.
    Dies gilt auch beim Übergang von Hessen nach Thüringen und umgekehrt.
    Auf Strecken des VSN-Tarifs und des Niedersachsentarifs muss eine Fahrradkarte gelöst werden, da in Niedersachsen die Fahrradmitnahme kostenpflichtig ist.
    Auf Strecken des Deutschlandtarifs muss nur dann eine Fahrradkarte gelöst werden, wenn die tatsächlich genutzte Strecke für das Fahrrad nicht unentgeltlich ist. Zusätzlich zum Personen-Ticket des Deutschlandtarifs ist dann eine „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ zu erwerben.
    Sollten Sie bei einer Fahrkartenkontrolle auf diesen Strecken keine gültige Fahrradkarte vorzeigen können, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE).

  • Wo kann ich Fahrkarten kaufen?

    Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, Ihre Fahrkarte zu kaufen:

    • an stationären Automaten und in Reisezentren der DB
    • im Internet auf www.bahn.de
    • Handytickets des NVV, RMV, VSN und DB
    • in den Verkaufsstellen vieler Bahnhöfe
    • an den Automaten im Zug
  • Gibt es Schadensersatz bei Verspätungen?

    Ihre Ansprüche im Fall einer Verspätung sind im Eisenbahnverkehr einheitlich für alle Verkehrsunternehmen geregelt.
    Unter www.fahrgastrechte.info finden Sie die ausführlichen, deutschlandweit geltenden
    Informationen zum Fahrgastrecht.
    Innerhalb des NVV können Sie bei Verspätungen ab fünf Minuten die 5-Minuten-Garantie in Anspruch nehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an den NVV.

  • An wen wende ich mich, wenn es Probleme beim Fahrkartenkauf gibt?

    Sollten beim Fahrkartenkauf an unseren Automaten Probleme auftauchen, so wenden Sie sich bitte an uns. Nutzen Sie dazu die Kontaktdaten, die auf dem entsprechenden Automaten abgebildet sind.
    Grundsätzlich gilt: Fragen oder Reklamationen zum Fahrkartenkauf kann immer nur das Unternehmen klären, das Ihnen die Fahrkarte ausgestellt hat. Sollten Sie Ihre Fahrkarte also an einem Automaten der DB erworben haben, wenden Sie sich bitte dorthin.

  • Ich habe etwas im Zug verloren. Was muss ich tun?

    Den Service und alle Informationen rund um Fundsachen in unseren Zügen erhalten Sie in unserem Kundenbüro in Kassel: Rufen Sie uns einfach unter 0561-7663960 an, um zu erfragen, ob Ihre Fundsache bei uns abgegeben wurde.
    Bitte haben Sie Verständnis, dass es drei bis vier Werktage dauert, bis Ihre Fundsache im cantus-Kundenbüro eingetroffen ist.

  • Ein- und Aussteighilfe

    Sie reisen im Rollstuhl und möchten unsere Ein- und Aussteighilfe in Anspruch nehmen?
    Gerne können Sie unser Angebot nutzen.
    Um sicherzustellen, dass unser Zugpersonal für Sie da sein kann, freuen wir uns, wenn Sie sich telefonisch unter 0561-7663960 zur Fahrt anmelden.

  • Der Fahrkartenautomat nimmt keine Geldscheine an – was soll ich tun?

    Halten Sie das Fahrgeld in so kleinen Scheinen wie möglich bereit. Je nachdem, ob genügend Wechselgeld im Automaten ist, wird ein Geldschein als Zahlungsmittel angenommen oder nicht. Ist die Bezahlung mit Banknoten nicht möglich, sehen Sie im Display des Automaten ein Symbol mit durchgestrichenen Scheinen.
    Grundsätzlich ist zu beachten, dass Fahrkarten mit einem niedrigen Geldwert nicht mit großen Scheinen bezahlt werden können, da der Automat nur Münzen herausgibt und die Wechselgeldkapazität begrenzt ist. Nimmt ein Automat keine Scheine mehr an, gilt er nicht als defekt. Kunden müssen in diesem Fall den zweiten Automaten im Fahrzeug benutzen.

  • Mitnahme von Tieren

    Ungefährliche Kleintiere bis zur Größe einer Hauskatze dürfen in geschlossenen Transportbehältnissen kostenfrei mitgenommen werden. Die Behältnisse sollten nicht größer als Handgepäck und so beschaffen

    sein, dass Mitreisende nicht beeinträchtigt und Gegenstände nicht beschädigt werden.

    Innerhalb der Verkehrsverbünde, in unserem Netz, reisen Hunde kostenfrei.

    Im Deutschlandtarif und Niedersachsentarif benötigen Hunde (die sich in keinen Transportbehältnis befinden) eine Fahrkarte zum halben Preis bzw. gelten bei der Mitreise auf dem Niedersachsen-Ticket und dem Quer-durchs-Land-Ticket als eine erwachsene Person.

    Benutzen Sie kein Transportbehältnis, muss der Hund angeleint sein und einen Maulkorb tragen.

    Gefährliche Hunde dürfen, gemäß geltenden Bestimmungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden, nicht mitreisen.